Der Bürgermeister
Seit 2003 ist der hauptamtliche Bürgermeister unserer Gemeinde zugleich Leiter der Verwaltung als auch Mitglied des Rates. Vorher gab es je einen politischen Bürgermeister und einen Gemeindedirektor.
Nach den §§ 85 ff. des Niedersächsischen Kommunalsverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Hauptverwaltungsbeamte unter anderem folgende Aufgaben: er bereitet die politischen Beschlüsse vor und führt sie aus, er führt die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung, er leitet und beaufsichtigt die Verwaltung. Nach § 86 NKomVG obliegt dem Bürgermeister die repräsentative Vertretung der Gemeinde.
Die Besoldung des Bürgermeisters, der ein Beamter auf Zeit ist, richtet sich nach der Einwohnerzahl einer Gemeinde. Bei Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern erfolgt die Einstufung in die Besoldungsgruppe B1. Das Grundgehalt beträgt aktuell 6.348,00 € pro Monat (brutto). Neben der Einkommenssteuer müssen hiervon z.B. auch die Kosten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden.